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   LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12   

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https://dejure.org/2014,43802
LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12 (https://dejure.org/2014,43802)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.11.2014 - L 19 R 1053/12 (https://dejure.org/2014,43802)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. November 2014 - L 19 R 1053/12 (https://dejure.org/2014,43802)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12
    Als besondere Umstände im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles anzusehen, die auf von der Versorgungsabsicht verschiedene Beweggründe für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R m.w.N. - nach juris).

    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R; BSG vom 05.05.2009 a.a.O. - nach juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12
    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R; BSG vom 05.05.2009 a.a.O. - nach juris).

    Demgemäß steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme (Vermutung) einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG vom 05.05.2009 und vom 06.05.2010 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 20.04.2011 - L 20 R 20/09

    1. Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so

    Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12
    43 Der Senat hat bereits wiederholt entschieden (vgl. z.B. Urt. v. 20.04.2011, Az. L 20 R 20/09, Rn 41 - veröffentlicht in juris), dass das Vorliegen einer Liebesbeziehung allein nicht ausreiche, die Vermutung über das Vorliegen einer Versorgungsehe zu erschüttern, wenn die vorliegende schwere und akut lebensbedrohliche Erkrankung den Nachweis besonderer Gründe erforderlich mache.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Daher stellt aus Sicht des Senats insbesondere die Tatsache, dass es sich bei der Beziehung der Paares um eine Liebesbeziehung handelte, keinen derartigen "besonderen Umstand" dar, da davon auszugehen ist, dass dies wesentliche Grundlage jeder Eheschließung ist (so auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 19. November 2014 - L 19 R 1053/12 -, Juris Rn. 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14

    Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe

    So stellt aus Sicht des Senats insbesondere die Tatsache, dass es sich bei der Beziehung der Partner und späteren Eheleute um eine Liebesbeziehung handelte, keinen derartigen "besonderen Umstand" dar, da davon auszugehen ist, dass dies wesentliche Grundlage jeder Eheschließung ist (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. November 2014 - L 19 R 1053/12 - juris Rn. 43).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2020 - L 7 R 185/18

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Das Bayerische LSG hat bei einer Prognose zum Eintritt des Todes in ganz wenigen Monaten die vorgetragene Motivation der Sicherstellung der Pflege nicht als bedeutsam angesehen (Urteil vom 19. November 2014 - L 19 R 1053/12 -, juris Rn. 44).
  • LSG Bayern, 25.10.2017 - L 19 R 494/15

    Versorgungsehe

    Aus diesem Grund hat der Senat bei einer Prognose zum Eintritt des Todes in ganz wenigen Monaten die vorgetragene Motivation der Sicherstellung der Pflege nicht als bedeutsam angesehen (vgl. Urteil des Senats vom 19.11.2014 - L 19 R 1053/12 - Rn. 44, veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
    Daher stellt aus Sicht des Senats insbesondere die Tatsache, dass es sich bei der Beziehung der Paares um eine Liebesbeziehung handelte, keinen derartigen "besonderen Umstand" dar, da davon auszugehen ist, dass dies wesentliche Grundlage jeder Eheschließung ist (so auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 19. November 2014 - L 19 R 1053/12 -, juris Rn. 43).
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